Getränkeshop Stainach

Heinz u. Bernd Schrottshammer OG
Salzburgerstraße 19
A-8950 Stainach
Tel.: +43 3682 22207 28
Fax.: +43 3682 22207 29
UID: ATU61876759

Bankverbindung
Raiffeisenbank Gröbming
IBAN: AT06 3811 3000 0616 4800
SWIFT: RZSTAT2G113
FN: 264431w

Gerichtsstand
Landesgericht Leoben Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum!

Getränkeshop Schladming

Bahnhofzufahrtsstraße 637
8970 Schladming
Tel.: +43 3687 24390

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten grundsätzlich für sämtliche Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, sofern die Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren. Sollten diese AGB ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, gelten sie nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen für Verbraucher den Bestimmungen der AGB entgegenstehen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden im einzelnen Gesc häftsfall von der Schrottshammer Getränke GmbH schriftlich anerkannt. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall Anerkennung. Hat der Kunde darüber hinausgehende schriftliche Verträge abgeschlossen (z.B. Getränkebezugsverträge), so wird ausdrücklich vereinbart, dass diese AGB nur soweit gelten, als sie nicht mit dem Vertragsinhalt in Widerspruch stehen.

2. Angebote, Zusagen
Schriftliche Angebote der Schrottshammer Getränke GmbH sind prinzipiell freibleibend, außer sie werden ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnet.

3. Gebinde, Pfand
Mehrweggebinde wird nur leihweise gegen Leistung eines Pfandeinsatzes dem Kunden zur Verfügung gestellt, es bleibt Eigentum des jeweiligen Produzenten oder der Schrottshammer Getränke GmbH und ist schnellstmöglich in einwandfreiem Zustand zu retournieren. Bei Rückgabe von einwandfreiem Gebinde werden die Pfandsätze (siehe Preisliste) vergütet. Gebinde darf ausschließlich zum Zweck des Transports und der Lagerung der von der Schrottshammer Getränke GmbH gekauften Ware verwendet werden. Leerflaschen sind sortiert in die dazugehörigen Lieferkisten vor Retourgabe einzuschlichten. Der von der Schrottshammer Getränke GmbH bekannt gegebene Mehrweggebindestand gilt ausdrücklich als anerkannt, sollte nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen werden.

4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte bzw. übergebene Ware bleibt bis zur vollständig en Bezahlung im Eigentum der Schrottshammer Getränke GmbH . Zugriffe Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen sind der Schrottshammer Getränke GmbH unverzüglich zu melden und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Verkauft der Kunde die Waren nicht an Endverbraucher, tritt er schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung von Waren, die im Eigentum der Schrottshammer Getränke GmbH stehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Schrottshammer Getränke GmbH gegen ihn zahlungshalber an die Schrottshammer Getränke GmbH ab, und verpflichtet sich, seinen Käufer spätestens bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, und die Anmerkung der Abtretung in seinen Handelsbüchern zu veranlassen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, den Drittschuldner unverzüglich bekannt zu geben. Die Schrottshammer Getränke GmbH ist berechtigt, die Einziehung ihrer Forderungen beim Drittschuldner selbst vorzunehmen.

5. Bestellungen
Bestellungen werden telefonisch sowie in schriftlicher bzw. elektronischer Form entgegengenommen. Spätestens mit seiner Bestellung anerkennt der Kunde die Gültigkeit dieser AGB.

6. Preise und Rabatte
Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive MwSt und allfälligem Gebindepfand. Rabattangaben in Prozent beziehen sich jeweils auf Listenpreise exklusive MwSt, Produktsteuer und Gebindepfand. In Ausnahmefällen ist die Produktsteuer schon inkludiert. Dies wird beim jeweiligen Produkt ausgezeichnet. Nachlässe bzw. Rabatte, welcher Art auch immer begründen keinen Anspruch des Kunden auf die Gewährung dieser Nachlässe/Rabatte in der Zukunft.

7. Lieferungen und Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben, wenn nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird, bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Schrottshammer Getränke GmbH behält sich bei vereinbartem Zahlungsziel jedoch das Recht vor, die Lieferung nur gegen Barzahlung vorzunehmen, wenn durch den Kunden Forderungen nicht pünktlich bezahlt werden, Bankeinzüge nicht eingelöst werden, oder sich die Bonität des Kunden verschlechtert. Bei Lieferung gegen Barzahlung ist die Rechnung gleichzeitig der Lieferschein. Die Schrottshammer Getränke GmbH ist berechtigt, die Lieferung bei Unterbleiben der Barzahlung zu verweigern. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Auf Rechnung von Forderungen der Schrottshammer Getränke GmbH mit behaupteten Gegenforderungen des Kunden ist nicht gestattet, es sei denn die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von der Schrottshammer Getränke GmbH schriftlich anerkannt. Die Schrottshammer Getränke GmbH ist berechtigt, Zahlungen durch den Kunden zuerst offenen Mahnspesen, dann offenen Zinsen und sodann den offenen Kapitalbeträgen, beginnend mit der jeweils ältesten Schuld, anzurechnen. Die Schrottshammer Getränke GmbH wird vereinbarte Liefertermine soweit wie möglich einhalten. Aus einer Überschreitung angekündigter Liefertermine stehen dem Kunden weder Schadenersatz – , Gewährleistungs – noch sonstige Ansprüche zu, es sei denn, es wäre im Einzelfall ausnahmsweise ausdrücklich und in schriftlicher Form ein Fixgeschäft vereinbart worden. Betriebs – und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten als höhere Gewalt und befreien die Schrottshammer Getränke GmbH für die Dauer der Behinderung von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche entstehen. Teillieferungen sind möglich und berechtigen die Schrottshammer Getränke GmbH nach jeder Teillieferung zur Legung einer Teilrechnung.

8. Zahlungsverzug, Verzugszinsen und Mahnspesen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist die Schrottshammer Getränke GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 12% p.a. zu verrechnen. Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen – insbesondere als Entgegenkommen an den Kunden – begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die Verrechnung von 12% Verzugszinsen . Für Mahnungen werden von der Schrottshammer Getränke GmbH Mahnspesen verrechnet. Für nicht eingelöste Bankeinzüge wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils € 10,00 von der Schrottshammer Getränke GmbH eingehoben.

9. Teilzahlungen und Ratenzahlungen
Werden Teil – oder Ratenzahlungen mit dem Kunden vereinbart, tritt Terminverlust bei nicht termingerechter Bezahlung von auch nur einem Teil einer Rate ein, sodass sämtliche Forderungen einschließlich der vorgenannten Verzugszinsen zur sofortigen Bezahlung fällig werden. Bei der Vereinbarung von Teil – oder Ratenzahlungen erklärt der Kunde, unwiderruflich auf den Einwand der Verjährung der Forderungen zu verzichten.

10. Gewährleistung und Haftung
Sämtliche von der Schrottshammer Getränke GmbH vertriebene Produkte entsprechen in ihrer Beschaffenheit (z.B. Mindesthaltbarkeit) und Aufmachung (z.B. Kennzeichnung) den relevanten österreichischen Gesetzen. Im Fall einer Ausfuhr aus Österreich durch den Kunden trägt dieser die alleinige Verantwortung bezüglich der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen außerhalb Österreichs, insbesondere hinsichtlich Lebensmittel – , Kennzeichnungs – , Konsumentenschutz – und Wettbe werbsrecht und hat der Kunde die Schrottshammer Getränke GmbH diesbezüglich vollkommen schad – und klaglos zu halten. Der Kunde erhält bei der Lieferung einen Lieferschein, auf dem er den mängelfreien Erhalt der Lieferung schriftlich bestätigt. Sichtbare Mängel und Fehlbestände sind durch den Kunden bei Lieferung auf dem Lieferschein zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs – oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war. Die Schrottshammer Getränke GmbH behält sich das Recht vor, einen berechtigten Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit, außer für Personenschäden, ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen. Die Schrottshammer Getränke GmbH übernimmt bei Veranstaltungen , welche von der Schrottshammer Getränke GmbH mit Ware auf Kommission und/oder Inventar beliefert werden , keine Haftung für jegliches Inventar. Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Inventar, welche in dem Zeitraum verursacht wurden, als das Inventar sich in der Sphäre des Veranstalters befunden hat. Bei Veranstaltungen werden seitens der Schrottshammer Getränke GmbH nur komplett volle oder leere Einheiten ( z.B. Kisten , Trays) zurückgenommen. Angefangene Einheiten, wenn Sie vom Veranstalter retourniert werden, werden dem Veranstalter zur Gänze verrechnet. Spirituosen werden flaschenweise verkauft. Sie werden jedoch nur verschlossen zurückgenommen. Bei Gratisware, welche von der Schrottshammer Getränke GmbH dem Veranstalter zur Verfügung gestellt wird, sind die Produktsteuer (ausgenommen die Produktsteuer ist explizit angeführt) und die Mehrwertsteuer nicht inkludiert.

11. Daten, Erfüllungsort, Geltendes Recht und Gerichtstand
Der Kunde stimmt der Verarbeitung und Übermittlung seiner während des Geschäftsverhältnisses anfallenden Daten an die Schrottshammer Getränke GmbH zu . Diese Zustimmungserklärung kann vom Kunden jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Schrottshammer Getränke GmbH widerrufen werden. Er füllungsort ist der Sitz der Schrottshammer Getränke GmbH . Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht, nicht jedoch das UN – Kaufrecht, ausschließlicher Gerichtstand ist das Landesgericht Leoben.

Stand Mai 2015

Haftungsausschluss

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